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Angebote

Einzelberatung

  • Wunsch nach Beziehung

  • Verarbeitung von Verletzungen aus einer vergangenen Beziehung

  • Entscheidungsfindung: Zusammenbleiben oder Trennung? 

  • Unterstützung bei Trennung/Scheidung 

  • Unterstützung nach Verlust der Partnerin/ des Partners

  • Probleme mit Familie oder Verwandten

  • Erziehungsschwierigkeiten

  • Bedürfnis nach Neuorientierung

 

Sie dürfen sich natürlich jederzeit melden, auch wenn Ihr Thema, welches Sie grad beschäftigt, nicht aufgeführt ist.

Paarberatung

  • mangelnde Kommunikation oder eskalierende Streitigkeiten

  • Belastung der Beziehung durch Stress

  • Beziehungskrisen

  • Aussenbeziehung

  • Klärung der Frage: Zusammenbleiben oder Trennung?

  • Entscheidungsfindung (z.B. Kinderwunsch, Wohnen, Arbeitsteilung, etc.)

  • Sexuelle Schwierigkeiten oder Lustlosigkeit

  • Konflikte innerhalb der Familie

Sie dürfen sich natürlich jederzeit melden, auch wenn Ihr Thema, welches Sie grad beschäftigt, nicht aufgeführt ist.

Familienberatung

  • Konflikte in der (Patchwork-) Familie

  • Überforderung mit Kindern / Familie / Herkunftsfamilie

  • Schicksalsschläge und Krankheit eines Familienmitgliedes

  • Fragen bei Trennung und Scheidung

  • Wutanfälle / Rückzug / anderes Verhalten des Kindes

Sie dürfen sich natürlich jederzeit melden, auch wenn Ihr Thema, welches Sie grad beschäftigt, nicht aufgeführt ist.

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Es ist immer Ihre Entscheidung...

wie lang und wie oft Sie die Beratung in Anspruch nehmen möchten. Denn nur Sie wissen, wann Sie Ihr Ziel erreicht haben.

Im Verlauf der Beratung werden wir immer wieder gemeinsam prüfen, wie Sie vorankommen und wie viel Beratung sinnvoll ist. Daher werden wir die Anzahl und den Abstand der Beratungssitzungen nach Ihrer persönlichen Einschätzung immer wieder neu festlegen. 

Eine Sitzung umfasst in der Regel 60 Min. für Einzelne, 90 Min. für Paare und 120 Min. für Familien.
Am Anfang einer Beratung haben sich auch längere Sitzungen bewährt. Oft sind ca. 6-8 Sitzungen ausreichend, manchmal hilft aber auch schon ein einmaliger "Blick von außen", um weiterzukommen.

Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Daten

Als psychologische Beraterin unterliege ich den gesetzlichen Vorschriften zur Schweigepflicht. Sie müssen mich (und andere) davon befreien, wenn Sie mir z.B. Absprachen mit Behandlern oder Einsicht in medizinische Unterlagen ermöglichen möchten.

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